U8 – Untersuchung 46. bis 48. Lebensmonat

Toleranzgrenze: 43. bis 50. Lebensmonat

Mittlerweile ist Ihr Kind fast vier Jahre alt und geht wahrscheinlich schon in den Kindergarten. Dort erlebt es viele spannende Dinge, die es in seinen sprachlichen, motorischen und sozialen Fähigkeiten voranbringen. Was meistens auch dazugehört, ist das „Mitnehmen“ der einen oder anderen Kinderkrankheit …

Seit der letzten U-Untersuchung sind gut 10 Monate vergangen und da Ihr Nachwuchs in dieser Zeit riesige Entwicklungsschritte gemacht hat, sollte mal wieder eine umfangreiche Kontrolle stattfinden. Ihr Kind wird dabei von Kopf bis Fuß auf seine altersgerechte Entwicklung hin untersucht. 

Zum Beispiel wird der Arzt dieses Mal:

  • Augen und Ohren kontrollieren
  • einen Zuckertest durchführen
  • Zähne und Kiefer begutachten
  • die körperliche Beweglichkeit und Geschicklichkeit testen
  • Sprachentwicklung, Kontaktfähigkeit, Sozialverhalten und Selbstständigkeit überprüfen

Sollte Ihr Kind in einem Bereich, beispielsweise in Punkto Sprachentwicklung, Unterstützung brauchen, wird der Kinderarzt mit Ihnen über geeignete Maßnahmen beraten – früh entdeckt, kann in jedem Fall sehr viel getan werden.

Impfpass nicht vergessen!

Vielleicht steht in nächster Zeit die Auffrischung einzelner Impfungen an. Damit Ihr Kinderarzt dies im Auge behalten kann, denken Sie bitte an den Impfpass. Die notwendigen Termine können Sie dann direkt vor Ort vereinbaren.

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